Immer wieder wird auf verschiedenen Internetseiten behauptet, die EZB „drucke Geld“ und würde dadurch Inflation oder gar eine Hyperinflation auslösen. Diese Analyse beschäftigt sich mit den Vorgängen rund um das Zentralbankgeld und soll helfen, die Funktion von Zentralbankgeld und Zentralbanken zu verstehen.
Zentralbankgeld (ZB-Geld) gibt es in Form von Giral- und Bargeld. Zur Geldmenge M0 zählt nur das Bargeld, welches sich außerhalb der Zentralbank befindet. Bargeld im Eigentum der Zentralbank zählt nicht zur Menge des ZB-Geldes.
Im Jahre 2009 wurden von der Europäischen Zentralbank (EZB) wertmäßig insgesamt 476 Mrd. Euro an Bargeldscheinen zur Herstellung in Auftrag gegeben. Das waren etwa 2,5 mal soviel, wie durchschnittlich in den Jahren zuvor produziert wurden.
Die hohe Produktionsmenge in 2009 ist eine Folge der Ereignisse vom Katastrophen-Herbst 2008 (Pleite der Investmentbank Lehmann Brothers). In den ersten Tagen des Oktober 2008 wurden bei Geschäftsbanken und Sparkassen in Deutschland und auch anderen europäischen Ländern sehr große Mengen Bargeld abgehoben, so dass ein Engpass an Bargeld zu entstehen drohte. Das heißt, wären diese Abhebungen nicht gestoppt worden, hätten wenige Tage später mangels Bargeld keine Auszahlungen mehr vorgenommen werden können. Aus diesem Grund traten Kanzlerin Merkel und der damalige Finanzminister Steinbrück am 6. Oktober 2008 vor die Fernsehkameras und „garantierten“ die Sicherheit aller Geldeinlagen. Durch dieses fragwürdige Versprechen wurde das Vertrauen in unser Bankensystem wieder hergestellt und die massiven Abhebungen der Bürger hörten auf. Zudem begannen die Menschen, ihr zuvor abgehobenes Geld wieder bei den Banken einzuzahlen.
Bargeld, konkret Papiergeld, darf nur die Zentralbank herstellen. Das Münzgeld liegt im Hoheitsbereich des Staates. Solange Münzen und Scheine in der Zentralbank liegen, sind es nur Metallstücke und „kleine bunte Massengemälde“ mit Zahlen drauf. Die Funktion des Zahlungsmittels haben sie noch nicht. Von daher ist der Bestand der hergestellten und noch in den Zentralbanklagern befindlichen Münzen und Banknoten nebensächlich, es sollten nur genug vorhanden sein, um auf Engpässe bei der Bargeldversorgung vorbereitet zu sein.
Erst wenn das Bargeld die Grenzen der Notenbank überschritten hat, nimmt es die Funktion von Zahlungsmitteln an. Die Zentralbank ist nicht in der Lage, von sich aus Münzen und Geldscheine in Umlauf zu bringen, sie muss warten, bis es von einer Geschäftsbank angefordert wird. Der Bedarf der Geschäftsbanken wiederum ergibt sich aus der Nachfrage seitens der Nichtbanken (Personen, Unternehmen, Vereine, etc.).
Ebenso ist es den Zentralbanken im Euroraum seit dem 1. Januar 1994 verboten, den Staaten direkt Geld zu leihen (2. Stufe der Eurosystems). Dieses Verbot gilt zurzeit und kann erst unterlaufen werden, wenn es im Rahmen einer Regeländerung in der Zukunft wieder aufgehoben wird.
Aus diesen Fakten kann man nun ableiten, dass Zentralbankgeld nicht mehr durch Auszahlungen an den Staat in den Umlauf kommt. Doch wie kommt denn nun ZB-Geld in die Welt, wenn die noch weit verbreitete Meinung „die Zentralbank gibt es in Umlauf“ nicht mehr gültig ist?
Bis Ende 1993 sind im Laufe der Jahre ca. 25 Mrd. Euro direkt durch den Staat in den Umlauf gegeben worden, doch die Zentralbankguthaben der Banken sind deutlich höher und der Bargeldbestand außerhalb der Zentralbank weist eine Höhe von ca. 800 Mrd. Euro im Euroraum auf, davon ca. 340 Mrd. in Deutschland.
Man muss zu dem Schluss kommen, dass die Zentralbankguthaben der Banken bei der Zentralbank nicht durch Einzahlungen von Bargeld entstanden sein können.
Wie entsteht Zentralbankgeld?
Zentralbankgeld entsteht bei den Tendergeschäften (Offenmarkt) der Zentralbank. Die Tender sind wöchentliche Auktionen, bei der Geschäftsbanken Zentralbankgeld nachfragen können. Die Laufzeiten der Tender sind in der Regel auf eine Woche, einen, drei oder sechs Monate begrenzt. Im Jahr 2009 ist erstmalig auch ein Jahrestender vergeben worden. Nach Ablauf der Zeit muss das ZB-Geld von den Geschäftsbanken an die Zentralbank zurückgezahlt und gegebenenfalls ein neuer Kredit bei der Zentralbank aufgenommen werden. Die Zentralbank kann die Höhe der Tender begrenzen, es kann jedoch nicht mehr ZB-Geld zugeteilt werden, als angefordert wird.
Es gibt zwei Tenderverfahren: den Zinstender und den Mengentender. Die Unterscheidung ist jedoch nicht von sonderlicher Bedeutung und würde zu sehr ins Detail führen. Wer möchte, kann auf den Internetseiten der Europäischen Zentralbank die Besonderheiten dieser beiden Tenderformen studieren.
Beim Tenderverfahren werden Gebote von Geschäftsbanken abgegeben. Die Zentralbank teilt die Beträge denjenigen Geschäftsbanken zu, die den höchsten Zinssatz bieten. Der Mindestzinssatz wird von der Zentralbank festgelegt. Seit dem 15.Oktober 2008 wird jeder angeforderte Betrag zugeteilt, - seitens der EZB findet keine Begrenzung mehr statt. Das Datum geht einher mit dem Zusammenbruch des Interbankenmarktes und den schon angesprochenen hohen Bargeldabhebungen Anfang Oktober 2008. Der Interbankenmarkt ist der Markt, auf dem sich die Banken untereinander über Nacht oder für eine paar Tage ZB-Geld leihen zu Zinssätzen, die etwas höher liegen als der ZB-Leitzins, jedoch niedriger als der Zinssatz für kurzfristige (Über-Nacht-)Kredite bei der Zentralbank. Einige Banken waren in Schwierigkeiten ihre Überweisungen durchzuführen, worauf die EZB die Geldzuteilung geöffnet hat. Die Aufhebung der Grenze lässt sich an der Tenderhistorie auf den Statistikseiten (siehe Abbildung) der EZB nachweisen.
Abb. 1: Auszug aus der Tenderhistorie aus den Webseiten der EZB.
Bis zum 15.10.2008 ist der gebotene Betrag höher als der zugeteilte Betrag. Seit dem 15.10.08 wird der gebotene Betrag zugeteilt, was auch an dem einheitlichem Zinssatz zu erkennen ist. Die Zentralbank haben das Steuerungsinstrument der Begrenzung des Zentralbankgelds bis heute (Juni 2010) nicht mehr aktiviert. Bei den längerfristigen Tendern mit Laufzeiten von mehr als 7 Tagen ist das Gleiche zu beobachten.
Die angeforderten Beträge werden den Banken auf ihren Konten bei der Zentralbank gutgeschrieben. Die Bankleitzahl ist übrigens nichts anderes als die Kontonummer der Geschäftsbank bei der Zentralbank. Durch die Gutschrift des zugeteilten bzw. angeforderten Betrages ist Zentralbankgeld entstanden.
Zentralbankgeld entsteht also durch eine Buchung der Zentralbank auf das Konto einer Geschäftsbank. Die Zentralbank vermerkt sich die Buchung in Form eines Kredits an die Geschäftsbank.
Bekommt eine Bank einfach so Zentralbankgeld?
Die Zentralbank verlangt für den angeforderten Betrag Sicherheiten. Diese Sicherheiten sind im wesentlichen Staatswertpapiere, anders ausgedrückt Staatsschulden. Die Sicherheiten selbst bleiben im Eigentum der Geschäftsbank. Sie werden nicht an die Zentralbank übereignet. Dieses Verfahren wird in der Fachsprache als Wertpapierpensionsgeschäft bezeichnet.
Die Änderung der Vermögen der Banken können mit Bilanzen sehr gut dargestellt werden.
Abb. 2: Bankbilanz vor und nach einer Erhöhung der Barreserve.
Das Wertpapier, das Bestandteil der Vermögenswerte der Bank war, darf ab dem Zeitpunkt der Beleihung nicht mehr als Vermögen ausgewiesen werden, wobei es sich um einen bilanztechnischen Vorgang handelt. Stattdessen darf die Bank das erhaltene ZB-Geld in der Bilanz ausweisen. In ihrer Gesamtheit betrachtet bleibt die Bilanz unverändert.
Durch Basel III sind eine ganze Reihe von weiteren Sicherheiten festgelegt worden. Der Begriff Basel III bezeichnet Veränderungen bei den Eigenkapitalvorschriften europäischer Finanzinstitute. Die Neuregulungen führen dazu, dass verschiedene Klassen von notenbankfähigen Sicherheiten nicht automatisch zum Nennwert beliehen werden können. In einem neuen Regelwerk sind die maximalen Beleihungsgrenzen festgelegt worden: So können z.B. Hypotheken mit 80% beliehen werden, Aktien jedoch nur mit 20%.
Das EZB-System gibt regelmäßig eine Aufstellung der zugelassenen Sicherheiten heraus.
Wozu wird das Zentralbankgeld benötigt?
Die Mindestreserve der Geschäftsbanken muss in Zentralbankgeld vorliegen und zwar in Zentralbankgeldguthaben. Die Höhe der Mindestreserve wird aus einer Geldmenge abgeleitet, die im wesentlichen der Geldmenge M2 entspricht. Dazu gehören u.a. die Guthaben auf den Kundengiralkonten der Geschäftsbanken, Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von 2 Jahren und Sparbücher. Von diesem Betrag müssen 2% als ZB-Geld auf dem Konto der Geschäftsbank bei der Zentralbank vorliegen
Weiterhin wird das ZB-Giralgeld für die Überweisungen zwischen den Banken benötigt und für Bargeldabhebungen. Die Abhebung (Anforderung) von Bargeld durch eine Geschäftsbank ist seit 1994 der einzige Weg, wie Bargeld die Zentralbank verlassen kann.
Der Kontostand einer Geschäftsbank bei der Zentralbank wird als Barreserve bezeichnet.
Abb. 3: Die Barreserve besteht aus der Mindestreserve und der Überschussreserve.
Abb. 4: Jede Geschäftsbank hat bei der Zentralbank ein Konto, dessen Kontonummer die Bankleitzahl ist.
Rückblick in die Zeit vor 1994 und vor 1957
Im Jahr 1957 ist das zweistufige Bankensystem vollendet worden. Das heißt, dass seit diesem Jahr, die Zentralbank über den Geschäftsbanken angeordnet worden ist. Davor war die Zentralbank auf der Ebene der Geschäftsbanken. Geld war Bargeld, Girokonten gab es so gut wie gar nicht. Die Zentralbank hat über den Staat oder durch die Hereinnahme von Wechseln die Wirtschaft mit Geld versorgt. Überschüssiges Geld ist bei Banken gespart worden, lag in der Kasse und ist auf eigene Rechnung gegen Kredite wieder verliehen worden.
Die Versorgung des Staates mit Geld wurde eingeschränkt auf einen maximalen Betrag pro Jahr, den sich der Staat direkt bei der Zentralbank besorgen konnte. Diese direkte Geldversorgung ist mit dem Jahr 1994 aufgehoben und durch ein Verbot ersetzt worden.
In dem Zeitraum von ca. 1960 bis Mitte der 1970iger Jahre haben die Giralkonten, bedingt durch neue elektronische Techniken (Computer) ihren Siegeszug angetreten. Nun war nicht mehr nur Bargeld Geld, sondern es wurde auch möglich, durch Überweisung mit Giralgeld zu bezahlen. Doch bis heute (Juni 2010) ist nur Bargeld als „gesetzliches Zahlungsmittel“ durch den Gesetzgeber legitimiert. Giralgeld hat diesen Status nach wie vor nicht, obwohl heutzutage der Staat, Länder und schon viele Kommunen kaum noch Bargeld als Zahlung akzeptieren. Das „gesetzliche Zahlungsmittel“ Bargeld ist ergänzt worden durch ein neues, vollwertiges Geld: dem Giralgeld.
Giralgeld entstand in dieser Zeit zunehmend durch Kredite. Das Sparen von Bargeld und damit der Weiterverleih von Papierscheinen und Münzen wurde immer weniger die notwendige Voraussetzung für eine Kreditvergabe.
Seit 1994 kann die Bargeldmenge nicht mehr durch den Staat oder die Zentralbank ausgeweitet werden. Bargeld können heute nur die sogenannten Nichtbanken (Privatpersonen, Unternehmen) in Umlauf bringen, nämlich indem sie es bei einer Geschäftsbank abheben und ausgeben. Die Zentralbank hat heute keine Möglichkeit mehr, Bargeld direkt in Umlauf zu bringen, - der Staat darf es nicht mehr.
Den Geschäftsbanken hat die technische Entwicklung im bargeldlosen Zahlungsverkehr in den letzten Jahrzehnten enorme Vorteile verschafft. Die Welt des Geldes hat sich in den letzten Jahrzehnten vollständig verändert. Bargeld ist schon lange keine Basis mehr für Kredite.
Ich hoffe, mit dieser Analyse etwas Licht ins Dunkle der Vorgänge rund um das Zentralbankgeld und die heutige Funktionsweise der EZB gebracht zu haben.
Kommentare
Welche Schlüsse ergeben sich nun daraus, dass die ZB keinen Direkten Einfluss auf die Verbreitung des Geldes hat? Kann man daher etwa die Inflation ausschliessen, bis zu dem Moment wo Banken wieder kräftig Kredite an Unternehmen/Verbraucher vergeben, bzw. diese wieder massiv ihr Guthaben abheben und nicht unterm Kissen verstauen, sondern tatsächlich ausgeben?
So wie ich es verstehe, sind dann ja tatsächlich nur die Wirtschaftsteilnehmer in Form der Unternehmen und Konsumenten in der Lage, den oft zitierten, fast schon herbeigeschrieenen Crash-Up-Boom auszulösen, oder?
Aus diesen Fakten kann man nun ableiten, dass Zentralbankgeld nicht mehr durch Auszahlungen an den Staat in den Umlauf kommt."
Diese Regelung scheint ja nunmehr hinfällig, weil die EZB das sogenannte "Quantitative Easing" begonnen hat: Die EZB kauft jetzt auch Staatsanleihen des Staates, wodurch dieser mit Geld ausgestattet wird, das er an den Kapitalmärkten entweder gar nicht oder zu viel höheren Risikoaufschlägen bekommen würde.
Genau das wird unter "Geld drucken" verstanden. Sehen Sie das anders, herr Reinhardt?
Was ist denn bitte mit der Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken?! Durch diese nachträgliche Möglichkeit haben die Geschäftsbanken die Möglichkeit, das Geld einfach mal so zu verzwölffachen (nach FTD). Das sollte zumindest in einem Nebensatz erwähnt werden.
Beipiel: Die Geschäftsbank erhält 1 Mrd. EUR von der EZB. Jetzt kann Sie 1 Mrd. EUR minus Mindestreserve weiter verleihen, also 0,98 Mrd, und darauf auch noch Zinsen verlangen, obwohl ihr das Geld nicht mehr gehört!
Als "ungedeckte" Sichtguthaben habe ich dann zwar noch 1 Mrd. EUR, tatsächlich in Bar habe ich aber nur noch 0,02 Mrd EUR Mindesreserve!
Möchte ein Kunde der Geschäftsbank ohne Anmeldung auf einmal 0,021 Mrd EUR in Bar haben... BOOOOOOOM
Wer hat jetzt wohl die Macht und die Kontrolle über das Geld?
Was bedeutet das für die Inflation?
Warum ist Eigenkapitalquote der Deutschen Bank gerade mal um die 2% und wie will Sie damit im Falle einer Insolvenz die Sichtguthaben auszahlen?
Die Verschuldungsquote der Deutschen Bank ist 2008 fast 7.000% gewesen!
Darf ich mich jetzt auch 7.000% über mein Bruttojahresgehalt verschulden?
Schach! Herr Reinhardt, Sie sind am Zug.
Betr.: Ihr Einwand „Quantitative Easing“
Die EZB kauft die Anleihen nicht direkt den Staaten, sondern den Geschäftsbanken ab. Der Staat wird somit nicht direkt mit Geld versorgt, sondern die Kurse der Staatsanleihen werden mit dieser Maßnahme stabil gehalten. Ansonsten GAME OVER! (Man verlängert das Systemende halt einmal mehr – bis zum bitteren, unausweichlichem Ende.)
Nach wie vor kann der Staat nicht direkt mit Zentralbankgeld versorgt werden, aus dem einfachen Grund, da Staaten keine Zentralbankgeldkonten bei der EZB unterhalten können. Empfänger von Zentralbankgiralgeld können somit nur Geschäftsbanken sein. Übrigens mit dem Erwerb des Eigentums an einer Staatsanleihe wird die EZB auch Empfänger der Zinsen, die jeweiligen Staaten zahlen müssen. Was passiert mit den Gewinnen der EZB? Sie schüttet sie anteilsmäßig an ihre Eigner, nämlich den Nationalen Zentralbanken z.B. an die Deutsche Bundesbank aus. Die Deutsche Bundesbank muss ihre Gewinne – nach Bildung einer Rücklage – an die Bundesrepublik Deutschland abführen. Das ist so schlecht nicht!
(siehe Gesetz über die Deutsche Bundesbank § 27 Gewinnverteilung)
Beste Grüße
Helmut Reinhardt
Nein, Inflation (Preissteigerungen) können nicht ausgeschlossen werden. Ich bin ganz bei Ihnen: Das Geld für eine Hyperinflation ist längst vorhanden. Ausgelöst werden kann die Hyperinflation zurzeit nur durch die Marktteilnehmer: wenn die Menschen massiv beginnen in Sachwerte zu flüchten (Crack-Up-Boom). Ist aber alles nicht so einfach, viele Sparguthaben sind langfristig (z.B. in Lebensversicherungen/Pensionskassen) gebunden. Ich halte eher eine HyperDeflation für wahrscheinlicher, wenn das Systemende durch ein „unvorhergesehenes“ Ereignis (ähnlich Lehmann) ausgelöst wird und sich Schulden und somit auf der anderen Seite die Guthaben in Luft auflösen. In jedem Fall sind für beide Varianten Edelmetalle und gleichzeitig ein vernünftig hoher Bargeld- und Lebensmittelbestand von Vorteil.
Beste Grüße
Helmut Reinhardt
"Diese Regelung scheint ja nunmehr hinfällig, weil die EZB das sogenannte "Quantitative Easing" begonnen hat: Die EZB kauft jetzt auch Staatsanleihen des Staates, wodurch dieser mit Geld ausgestattet wird,"
Immer noch werden keine Geldmittel direkt an den Staat vergeben, das Verbot, das mit der zweiten Stufe des Eurosystems in Kraft getreten ist wird nicht unterlaufen. Das klingt zunächst verwunderlich, ist es bei genauer Betrachtung aber nicht.
Von wem kaufen die Zentralbanken im EZB-System die Anleihen oder wer ist der Verkäufer? Die werden von den Banken gekauft somit ist der Empfänger des Zerntralbankgelds/Barrerve eine Geschäftsbank und nicht der Staat. Es findet nach wie vor keine direkte Geldversorung statt.
Mit dem Aufkauf verfügen die Geschäftsbanken über eine höhere Barreserve, die bei dem nächsten Haupttender wieder reduziert wird, in dem einfach eine geringere Summe angefordert wird.
Es gibt aber noch einen Unterschied: Für die Barreserve, die durch den ZB-Aufkauf ins Spiel gekommen ist, muss die Geschäftsbank keine Leitzinsen bezahlen, allerdings erhält die GB auch nicht den Zinsertrag aus der Anleihe, der geht nun an die Zentralbank und über die 100%tige Gewinnausschüttung direkt in den Bundeshaushalt.
Die Regel ist erst unterlaufen, wenn Neuemissionen direkt von den Zentralbanken gekauft werden. Zur Zeit werden Neuemssionen (= Neuverschuldung) unverändet auf Auktionen in die Welt gesetzt, bei denen nur ca. 30 festgelegte Geschäftsbanken beteiligt sind.
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@ Tristan Papel und @ CabCortes
"Was ist denn bitte mit der Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken?!"
"Welche Schlüsse ergeben sich nun daraus, dass die ZB keinen Direkten Einfluss auf die Verbreitung des Geldes hat."
Der Inhalt des Artikel behandelt doch nur die Entstehung von der Barreserve der Geschäftsbanken. Die Giral-Geldschöpfung in den Geschäftbanken mit den Richtlinien des EK-Anteils und der Mindestreserve würde den Rahmen des Artikels sprengen. Siehe Überschrift des Artikels: Zentralbanken und Zentralbankgeld
Der Artikel beschreibt die Vorgänge rund um das Zentralbankgeld. Sie haben ja teils Recht, mit dem was Sie schreiben. Das war nur nicht Thema dieses eh schon langen Artikels.
Ach so, was mir an Ihrem Kommentar nicht gefallen hat ist, dass Ihrer Meinung nach Banken das Zentralbankgeld weiterverleihen. Da wird nichts weiterverliehen. ZB-Giral-Geld dient nur um Überweisungen zwischen den Banken (1. Geldkreislauf BLZ zu BLZ) durchzuführen und als Mindestreserve. Die Wirtschaftsteilnehmer bekommen per Kredit Geschäftsbanken-Giral (2. Geldkreislauf). Nur Bargeld kann zwischen diesen beiden Kreisläufen hin und her hüpfen. Mit einer Milliarde ZB-Geld kann eine Bank weit mehr Kredite als 1 Milliarde vergeben. Nur haben die in der heutigen Zeit wenig Lust dazu, was wiederum die Situation verschärft. Ein Teufelskreis. Siehe diesen Artikel, den Sie damals auch kommentiert haben:
http://www.cashkurs.com/Detailansicht.80.0.html?&cHash=e532d 86b47&tx_t3blog_pi1[daxBlogList][showUid]=4844
Ja, tatsächlich, wenn alle zur Bank rennen würden, wäre Game Over. Mann-oh-mann dann müßte Frau Merkel schon wieder vor´s Mikro. Ob man ihr diesmal wieder glauben würde, man weiß es nicht.
Jetzt bin ich nur verwirrt, weil ich bisher immer dachte, dass das Bargeld weiterverliehen wird.
Also bekommt die Geschäftsbank per Tender Bargeld oder nur Giralgeld?
Können Sie Beispiele für dem Wechsel des Bargelds von einem Kreislauf in den nächsten machen.
Danke im Vorraus!
Mit Ihrer Antwort an S.F. mit der Gewinnverteilung würde das ja bedeuten, dass die Zinsgewinne der Anleihe an Anleihe-Emittenten zurückgezahlt werden. Oder bin ich wieder doof.
Beispiele helfen mir oft. Also wenn ich Geschäftsbank bin und habe jetzt ne schöne Anleihe, dann verkaufe ich die an die EZB (Warum eigentlich?). Dann macht die EZB damit Gewinn durch die Zinsen und führt (inflationär?) den Gewinn an die Bundesbank und an den Staat wieder ab? Das würde ja heißen, je mehr Schulden der Staat macht, desto mehr Zinsen werden als "Gewinn" an die Staaten ausgezahlt! Das wäre ja ungeheuerlich!
Lassen Sie mich bitte nicht dumm sterben.
Eine Frage konnte ich mir selbst beantworten.
OK. Die Geschäftsbank verkauf die Anleihe an die EZB, weil Sie Bargeld braucht und diese als Sicherheit hinterlegen muss.
Ich bin nur so verwirrt im Moment ;-)
1. Person braucht Geld.
2. Geschäftsbank braucht höhere Mindestreserve und holt über Tender Bargeld für höhere Mindest- oder Überschussreserve. Dafür hinterlegt die Geschäftsbank Staatsanleihen.
3. Geschäftsbank erteilt Person den Kredit und kann Bargeld auszahlen.
4. Person kauft sich ein schönes Auto in Bar an Verkäufer.
5. Verkäufer geht zu seiner Geschäftsbank, eine andere, und zahlt das Bargeld ein, so dass sich die Reserve der Geschäftsbank des Verkäufers erhöht.
6. Verkäufergeschäftsbank zahlt Tender mit dem Bargeld des Verkäufers zurück und "erhält" die Staatsanleihen als Sicherheit wieder zurück.
7. Die Geschäftsbank der Person muss jetzt aufpassen, dass Sie nicht zuviel Bargeld ausgezahlt hat, weil Sie sonst die Mindestreserve wieder erhöhen muss.
8. Dazu verkaufe die Geschäftsbank der Person jetzt die Staatsanleihe und bekommt dafür Bargeld.
9. Die EZB macht Gewinn mit der Staatsanleihe und verteilt den Gewinn wieder an die Emittenten.
Richtig?
@ Besser alles im Griff
Sie mögen Recht damit haben, dass die Regel des Verbots der direkten Finanzierung der EU-Staaten durch die EZB nicht verletzt ist. Die Finanzierung erfolgt nun jedoch m. A. nach mittelbar, indem den Geschäftsbanken der Aufkauf dieser Anleihen quasi zugesichert wurde. Die Geschäftsbanken sind somit nur Zwischenhändler zwischen Staaten und EZB, das Ergebnis dürfte das Gleiche sein wie beim direkten Ankauf von Staatsanleihen durch die Notenbank. Oder übersehe ich etwas?
Ja, soweit richtig. Sie scheinen einen guter Schachspieler zu sein. ;-)
Das „Weiterverleihen“ von Bargeld (und ZB-Giralgeld) an die Realwirtschaft ist ein Bild, das sehr viele im Kopf haben. Tatsächlich stimmt es so nicht mehr.
Die Geschäftsbank bekommt per Tender zunächst nur ZB-Giralgeld. Wieviel davon an Bargeld (Scheine/Münzen) ans Publikum/Nichtbanken ausgezahlt wird, bestimmt deren Nachfrage. Im Okt. 2008 war die sehr hoch!
Ansonsten werden Überschüsse an Bargeld an die ZB zurückgeführt und erscheinen als Giral auf dem ZB-Giralkonto der ZB. Banken sind bestrebt, ihren Kassenbestand an Bargeld möglichst gering zu halten, da dieses Bargeld in physischer Form für sie ein Kostenfaktor ist (Zinskosten an die ZB). Wird es jedoch auf das ZB-Konto bei der Zentralbank eingezahlt und erscheint dort als Giral kann es dort (aber nur innerhalb der Banken) auf dem Interbanken-(Geld-)markt an andere Banken verliehen werden und bringt für die Bank Zinsgewinne. Auch die Notenbanken zahlen für ZB-Giralguthaben Zinsen an die Geschäftsbanken. (Anm.: Die schwedische Nationalbank hat den Zinssatz für Einlagen bei der Zentralbank in 2009 erstmals negativ gesetzt (Geldhaltegebühr ;-) ), um die schwedischen Banken dazu zu bringen, sich wieder gegenseitig Geld auszuleihen.)
Bargeld kann also auf das Zentralbankkonto bei der Zentralbank eingezahlt werden, dient aber auch als Zahlungsmittel in der Wirtschaft und kann auf Girokonten bei einer Geschäftsbank eingezahlt werden. Nur Bargeld kann zwischen den beiden Geldkreisläufen hin und her springen.
Beste Grüße
Helmut Reinhardt
Welches Ergebnis meinen Sie? Hyperinflation? Warum? Hält die EZB Staatsanleihen in ihrem Eigentum, verschwindet die Staatsanleihe bei Tilgung durch den Staat. Das Geld, welches bei Tilgung vom Staat an die ZB bezahlt wird, verschwindet ebenfalls: Im Eigentum der ZB befindliches Geld kann nicht zur Geldmenge hinzugezählt werden, - durch Tilgung wird das Geld wieder zu bunten Massengemälden und Metallplättchen ohne Zahlungsfunktion. Die an die EZB gezahlten Zinsen für die Staatsanleihen erhöhen den Gewinn der EZB. Die EZB führt die Gewinne anteilsmäßig an die Nationalen Notenbanken ab. Die DB muss ihren Gewinn (abzgl. Rücklagen) an den deutschen Staat abführen. (Das Ganze erinnert fast ein bisschen an die Ziele der Monetative.)
Hyperinflation könnte entstehen, wenn der Staat sich direkt bei der Notenbank immer mehr verschuldet und die Ausgaben z.B. für Hartz4, Renten und andere Sozialleistungen drastisch erhöht und immer mehr Geld ans Volk verteilt. Zurzeit passiert jedoch das genaue Gegenteil: Kürzungen überall und Ausgabenreduzierungen in Höhe von 80 Mrd. Euro für die nächsten 4 Jahre. Keine gute Basis für eine Hyperinflation.
Die letzte Hyperinflation in D entstand durch Aufblähung der Geldmenge durch Investitionen in die Rüstung mit frisch gedrucktem Geld. Zunächst wurde sie von den Nazis durch Festsetzung der Preise von Lebensmitteln, etc. unterdrückt und brach dann nach Ende des 2. Weltkrieges voll durch.
Beste Grüße
Helmut Reinhardt
Ich habe mich auch schon Endlos mit der Materie auseinader gesetzt und kam zu folgendem Schluss:
1) Die Zentralbanken gehören privaten Geschäftsbanken, deswegen würde eine Zentralbank, niemals etwas tun, was einer Geschäftsbank schaden würde, sprich egal wie es steht, am Ende gewinnt immer die Bank.
2) Wenn eine Zentralbank über ihren Leitzins darüber bestimmt, ob langfristig eine Inflation oder Deflation entstehen soll, das kann sie jederzeit tun und wird immer eine Passende Ausrede haben: "Der Wirtschaft geht schlecht-Zins runter", "Der Wirtschaft geht wieder gut - Zins rauf and so on..."
3) Wenn Niemand mich kontrolliert und ich nur für meine Herren die privaten Banken arbeite, dann bin ich das Übel in Person.
Es könnte doch so ablaufen: Geschäftsbaken sagen (heimlich), du erhöhst den Leitzins am Tag X, zurzeit haben alle Angst vor der Inflation und kaufen Aktien und Metalle. Sobald du erhöhst, werden alle verkaufen.
Jetzt braucht man nur noch beim Höststand zu verkaufen, wo sich jeder Anleger vor einer Inflation fürchtet und hat am Tag X, wenn alle verkaufen einen Haufen Geld, um günstig die ganze Wirtschaft zu kaufen.
Dann etwas später, macht man dieselbe Abmachung umgekehrt und kauft einen Tag bevor, der Leitzins ins Bodenlose gesenkt und die Inflation eingeleitet wird wieder alle Aktien und Metalle auf....
Das Problem sind die Banken und nichts anderes.
Liebe Grüße aus Kiel
Also ich finde das Geldsystem eigentlich ziemlich gut durchdacht. Es macht mir aber auch Angst, wie anfällig für äußere Störungen das ganze ist...